Behandlungsvertrag

Mindset Psychotherapie

Wichtige Informationen zur psychotherapeutischen Behandlung

Eine Therapie-interessierte Lehrerin hat einen Therapievertrag von Mindset unterschrieben und ist zufrieden mit dem Inhalt der Vereinbarung.

Informationen zum Ablauf der psychotherapeutischen Behandlung

Wir möchten dir im Folgenden wichtige Informationen zur Psychotherapie bei Mindset geben und dich transparent über den Ablauf, die Rahmenbedingungen und gegenseitigen Erwartungen aufklären.

Erstgespräch und Indikationsklärung

Der erste Kontakt mit uns erfolgt im Rahmen eines Erstgesprächs per Videosprechstunde. In diesem Gespräch klären wir gemeinsam deine aktuellen Herausforderungen, mögliche begünstigende Faktoren und deine Ziele. Zudem nehmen wir eine erste diagnostische Einschätzung vor und prüfen, ob eine Psychotherapie im Rahmen des Mindset-Konzepts für dich sinnvoll ist oder ob wir dir aktuell eine andere Form der Unterstützung empfehlen.

Das Erstgespräch bietet dir außerdem Raum, Fragen zu stellen und unser therapeutisches Vorgehen kennenzulernen.

Therapievorbereitende Phase

Nach dem Erstgespräch folgen insgesamt vier weitere therapievorbereitende Sitzungen. Gemeinsam mit dem Erstgespräch bilden diese fünf Termine die therapievorbereitende Phase. Alle Gespräche dauern hierbei jeweils 50 Minuten und finden online im Einzelsetting statt.

In dieser Phase ordnen wir die erhobenen Informationen diagnostisch ein, beziehen biografische Aspekte ein, formulieren gemeinsam Therapieziele und unterstützen dich – sofern erforderlich – bei der Bürokratie gegenüber deinen Kostenträgern. Spätestens am Ende dieser Phase entscheiden wir gemeinsam, ob die Psychotherapie regulär aufgenommen wird.

Online-Psychotherapie bei Mindset

Eine Mindset-Therapie umfasst insgesamt 24 Online-Therapieeinheiten. Davon finden 22 Termine im Gruppensetting mit einer Dauer von jeweils 100 Minuten statt. Die letzten zwei Termine erfolgen als Einzelgespräche mit jeweils 50 Minuten Dauer.

Anträge, Kostenübernahme und somatische Abklärung

Für privat Versicherte ist eine Kurzzeittherapie in der ambulanten Psychotherapie häufig antragsfrei. Ob ein Antrag erforderlich ist, hängt jedoch von den individuellen Regelungen deiner privaten Krankenversicherung und ggf. deiner Beihilfestelle ab. Sollte ein Antrag notwendig sein, bist du selbst Antragsteller:in – wir unterstützen dich dabei. Vor Beginn der Psychotherapie ist manchmal eine somatische Abklärung durch eine dazu Ärztin oder einen Arzt notwendig. In vielen Fällen reicht hierfür aber auch eine formlose ärztliche Bescheinigung aus. Bitte informiere dich über die Notwendigkeit der somatischen Abklärung bei deinen Kostenträgern.

Bitte beachte: Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherung oder Beihilfe erfolgt erst ab dem Datum einer schriftlichen Genehmigung und im genehmigten Umfang. Sofern du einen vorgezogenen Behandlungsbeginn wünschst oder Kosten nicht oder nur teilweise erstattet werden, schuldest du das Honorar persönlich in voller Höhe.

Bei Selbstzahler:innen ist kein Antragsverfahren erforderlich. Unabhängig davon ist vor Beginn der Psychotherapie eine somatische Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt notwendig. 

Dokumentation und Datenschutz

Alle von dir eingereichten oder ausgefüllten Unterlagen werden Bestandteil deiner Patientenakte. Diese wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt.

Bitte beachte, dass bei privat Versicherten und ggf. beihilfeberechtigten Klient:innen im Rahmen von Antrags- und Erstattungsverfahren medizinische Informationen (z. B. Diagnosen oder Befundangaben) an private Krankenversicherungen und/oder Beihilfestellen übermittelt werden müssen. Diese Kostenträger unterliegen eigenen Prüf- und Verarbeitungsprozessen, auf deren Ausgestaltung und Datenverwendung wir keinen Einfluss haben.
Aus diesem Grund kann der Schutz persönlicher Daten außerhalb unserer Praxis – trotz der Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften – nicht in jedem Fall in gleichem Umfang gewährleistet werden wie innerhalb unserer Praxis.

Mindset-Psychotherapeut:innen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und geben ohne dein ausdrückliches Einverständnis keine Informationen an Dritte weiter (ausgenommen Mitarbeitende von Mindset). Sofern du uns von der Schweigepflicht gegenüber ärztlichen oder psychotherapeutischen Vor- oder Mitbehandler:innen entbindest, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Erklärung. Alle Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden.

Zur Qualitätssicherung kann eine anonymisierte Darstellung des Behandlungsverlaufs in Intervision oder Supervision erfolgen. Sollten für dich wichtige Gründe dagegensprechen, respektieren wir dies nach gemeinsamer Klärung.

Organisation, Termine und Ausfallhonorar

Die psychotherapeutischen Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich zu einem fest vereinbarten Termin statt. Du verpflichtest dich, diese Termine pünktlich wahrzunehmen und im Verhinderungsfall mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.

Da wir nach einem verbindlichen Bestellsystem arbeiten und in der Zeit unserer Zusammenarbeit für dich Therapiekapazitäten frei halten, berechnen wir bei nicht rechtzeitiger Absage ein Ausfallhonorar in Höhe von 70 % des vereinbarten Honorars. Dieses ist selbst zu tragen und wird nicht von Kostenträgern erstattet. Details und Ausnahmen dieser Regelung findest du in den Infos zu den Behandlungskosten.

Mitwirkungspflichten und Sicherheit

Für einen erfolgreichen Therapieverlauf verpflichtest du dich, aktiv mitzuwirken. Dazu gehört insbesondere, während der Therapie keine Drogen oder – bei bestehender Suchterkrankung – keine Suchtmittel zu konsumieren sowie relevante Unterlagen (z. B. Klinik- oder Arztberichte) bereitzustellen.

Du verpflichtest dich außerdem, während der ambulanten Psychotherapie keinen Suizidversuch zu unternehmen und dich bei akuter Gefährdung unverzüglich in stationäre Behandlung zu begeben. Änderungen oder Neuaufnahmen einer medikamentösen Behandlung teilst du uns bitte umgehend mit.

Therapeutisches Vorgehen und Beendigung der Therapie

Unsere Psychotherapeut:innen arbeiten mit wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren. Alternativ zur ambulanten Psychotherapie kann in Einzelfällen auch eine teil- oder vollstationäre Behandlung sinnvoll sein.

Psychotherapeutische Behandlungen stützen sich auf wissenschaftlich anerkannte Methoden, deren Wirksamkeit in vielen Studien untersucht wurde. Dennoch kann es auch zu Verschlechterungen kommen oder der gewünschte Erfolg ausbleiben. Bitte sprich uns in solchen Fällen offen an, damit wir gemeinsam geeignete Anpassungen unserer Strategien vornehmen können.

Der Behandlungsvertrag kann von dir jederzeit fristlos mündlich oder schriftlich beendet werden. Umgekehrt behalten wir uns vor, die Therapie bei fehlender Mitarbeit oder dem Ausbleiben von positiven Therapie-Effekten zu beenden und die Kostenträger hierüber – ohne inhaltliche Angaben – zu informieren.

Angaben gültig seit 01.01.2026

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